Die Landesregierung NRW hat am Sonntag, den 16.01.2022 eine neue Coronaschutzverordnung veröffentlicht. Hier wurden Ergänzungen zur Befreiung der Testpflicht bei der 2G-Plus-Regelung sowie Einschränkungen bei der Gültigkeit der Booster-Impfung in Bezug auf Johnson & Johnson vorgenommen.
Demnach sind ab heute folgende Personen bei der 2G-Plus-Regelung von der zusätzlichen Testpflicht im Ahorn-Squash befreit:
Personen, die vollständig geimpft sind (also immer zweimal geimpft, auch bei Impfungen mit Johnson & Johnson) und dann noch eine zusätzliche Impfdosis erhalten haben (die sogenannte „Booster-Impfung“),
Personen, die eine Infektion durchlebt haben und entweder davor oder danach mindestens eine Impfung erhalten haben,
Personen, die vollständig geimpft sind, in den ersten 90 Tagen nach der zweiten Impfung (aber erst 14 Tage nach der zweiten Impfung, da diese erst dann vollständig ist), sog. „frisch Geimpfte“ und
Personen, die im Besitz eines Genesenennachweises sind, die über einen positiven PCR-Test verfügen, der mindestens 27 Tage aber höchstens 90 Tage alt ist, sog. „frisch Genesene“.
Es ist neu: Drei Impfungen sind auch „bei jeglicher Kombination mit dem COVID-19-Impfstoff der Firma Janssen (Johnson & Johnson)“ erforderlich.
Demnach gelten Personen nicht mehr als geboostert, welche mit dem Präparat von Johnson & Johnson geimpft wurden und eine Zweitimpfung (mit Biontech oder Moderna) erhalten haben. Alle geboosterte Personen müssen somit immer über drei Impfungen Verfügung. Aus diesem Grund benötigen die Personen mit Johnson & Johnson und einer Zweitimpfung wieder zusätzlich einen negativen Coronatest (24 Stunden (Antigen-Schnelltest, Arbeitgeberbescheinigung, Schulbescheinigung) bzw. 48 Stunden (PCR-Test)).
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