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PSC News

Liebe Squasher,


die aktuellen Entwicklungen sind dynamisch wie selten zuvor. Die steigenden Inzidenzwerte der Corona-Pandemie zeigen, dass die Pandemie fortbesteht und für uns alle weiterhin eine ernstzunehmende gesundheitliche Gefahr darstellt.


Der Ahorn-Sportpark trägt eine gesellschaftliche Verantwortung und möchte auch in Zukunft zum Schutz aller sämtliche Maßnahmen ergreifen, seinen Beitrag zur Eindämmung des Corona-Virus zu leisten. Deshalb wird der Sportbetrieb in der Ahorn-Sportpark-Halle ab Montag, den 22. November, schrittweise auf die sogenannte „2G-Regelung“ (Zugang zur Halle auf 2G (geimpft, genesen beschränkt) umgestellt, Ausnahmen gibt es für Kinder und Jugendliche sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.


Alle Regelungen ab Montag, den 22.11.2021 im Überblick:

· Für die Altersgruppe ab 18 Jahren gilt die 2G-Regelung.

· Für die Altersgruppe von 12-17 Jahren (weiterführende Schule) gilt zunächst weiterhin die 3G-Regelung. Dabei ist zu jedem Betreten des Ahorn-Sportparks ein Test-Nachweis durch eine schriftliche Bescheinigung durch die Schule bzw. ein medizinischer Test nicht älter als 24 Stunden vorzulegen. Ein Schülerausweis reicht nicht aus.


· Für die Altersgruppe unter 12 Jahren gilt eine Testpflicht. Hier fordert die Ahorn-Sportpark gGmbH, dass die Kinder zu den jeweiligen Angeboten in der Halle entweder eine Schulbescheinigung oder einen medizinischen Test oder die Bestätigung der Erziehungsberechtigen über einen Selbsttest (siehe Anhang) vorlegen. Bei allen drei Nachweisarten gilt die 24-Stunden-Testregelung.


· Ausnahme ist die Personengruppe, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen kann. Hier gilt die 24-Stunden-Testregelung. Dabei ist zu jedem Betreten des Ahorn-Sportparks das medizinische Attest und ein negativer medizinischer Test vorzulegen.


Auch in dieser Woche wird bereits ab nachmittags die 3G-Regelung durch einen von der Ahorn-Sportpark gGmbH beauftragten Sicherheitsdienst kontrolliert, ab Montag, den 22. November, übernimmt dieser ganztags die Kontrolle der Regelungen am Haupteingang zur Ahorn-Sportpark-Halle von montags-freitags von 07:00 Uhr bis 22:00 Uhr und am Wochenende von 09:30 Uhr bis 19:00 Uhr. Die Nachverfolgbarkeit wird weiterhin fortgesetzt. Das bedeutet, dass die Kontaktnachverfolgung weiterhin vom Verein oder über die Luca-App erfolgen muss.


Eure Checkliste für den Zugang zur Ahorn-Sportpark-Halle:

  • gültiger Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Führerschein)

  • Nachweis über Covid-Impfung/-Genesung oder für Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre Schnelltest oder PCR, nicht älter als 24h

  • FFP2 oder medizinische Maske


Auch das Bundesliga-Heimspiel am 28. November um 14 Uhr gegen den SC Turnhalle Niederrhein aus Krefeld findet für alle (Zuschauer, Spieler, Trainer, Betreuer) unter den 2G-Regeln statt. Für den PSC spielen Raphael Kandra, Simon Rösner, Lucas Wirths und Tobias Weggen. Tickets gibt es an der Squash-Rezeption, regulär kosten sie 9 Euro, ermäßigt 5 Euro. Wir können nur über 50 Sitzplatztickets vergeben, um gemäß der aktuellen Vorgaben der Stadt Paderborn auf die Masken-Pflicht am Sitzplatz verzichten zu können. Schnell sein lohnt sich.


Wir freuen uns auf den Saisonauftakt mit Euch!


Mit sportlichen Grüßen


Anna Wedegärtner




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